Anwaltskanzlei Stephanie Ihrler
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Opfervertretung

Die Vertretung von Opfern im Strafverfahren, in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand, hat sich zu einem Schwerpunkt meiner Tätigkeit herausgebildet.

 

Mit der Nebenklage wird dem Opfer die Möglichkeit gegeben am Strafverfahren aktiv teilzunehmen.

 

Seit Dezember 1998 gibt es unter anderem aufgrund der Aktivitäten des WEISSER RING e.V. den sogenannten "Opferanwalt". Dieser soll als Gegenstück zum Pflichtverteidiger des Angeklagten agieren und die Rechte des Nebenklägers wahrnehmen.

Der Opferanwalt wird in einigen Fällen, wie z.B. bei einigen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, vom Staat bezahlt. Diese Regelung gilt für Opfer, die im Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht 18 Jahre alt sind praktisch für alle Sexualdelikte.

Auch mit dieser finanziellen Entlastung sollen dem Opfer die gleichen Rechte wie dem Angeklagten im Strafverfahren eingeräumt werden.

 

Die Beiordnung des Opferanwaltes muss jedoch immer ausdrücklich beantragt werden.

 

Auch außerhalb der Tätigkeitsbereiche des Opferanwaltes kann ein Opfer sich als Nebenkläger ohne finanzielle Belastung am Strafprozess beteiligen, wenn das Opfer sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befindet und die Sach- und Rechtslage schwierig ist, so dass die Beiziehung eines Anwaltes erforderlich ist.

 

In Verfahren gegen Jugendliche, bei denen die Nebenklage eingeschränkt zulässig ist, können sich Opfer und Zeugen jedoch ebenfalls auf Staatskosten von einem Anwalt begleiten lassen.

 

 

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