Anwaltskanzlei Stephanie Ihrler
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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einzusetzen. Dies geschieht für den Fall, dass Sie wegen einer Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage sind zu handeln.

 

Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht ist eine Bestellung eines Betreuers durch das Gericht nicht erforderlich und der Bevollmächtigte kann sofort handeln.

 

Diese Vollmacht sollte in regelmäßigen Abständen auf ihren Inhalt hin überprüft werden.

 

 

 

 

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Rechtsanwältin Jutta Schur
Südring 8
44787 Bochum

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