Anwaltskanzlei Stephanie Ihrler
Anwaltskanzlei Stephanie Ihrler

Patientenverfügung

Die aktuelle Diskussion zum Thema menschenwürdiges Sterben gibt Anlass über die eigenen Einflussmöglichkeiten nachzudenken.

 

Mit der Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit Ihre persönliche Auseinandersetzung mit Ihrer individuellen Lebenssituaiton und den eigenen Wünschen und Vorstellungen über Krankheit, Leiden und Sterben darzustellen und auf diese Weise Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen.

 

Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt es sich frühzeitig eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese sollte um eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden.

 

Das Vorhandensein einer Patientenverfügung kann bei der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr verzeichnet werden. Auf diese Weise erden langwierige Ermittlungen in schwierigen Gesundheitssituationen, die üblicherweise der Eile bedürfen, vermieden.

 

 

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© Stephanie Ihrler