Das Sozialrecht umfasst neben der Beratung und Vertretung in den Bereichen Arbeitslosengeld I und II als Schwerpunkt die Beratung und Vertretung im Opferentschädigungsrecht sowie hinsichtlich der Ansprüche gegenüber den Kranken-, Renten- und Pflegekassen auch unter dem Aspekt von Heimkosten sowie gegenüber Berufsgenossenschaften.
Darüber hinaus wird zu Erwerbsminderungsrenten beraten bzw. entsprechende Rechtsstreitigkeiten gegen die Rententräger geführt.